Treten im Garten kurzfristig massive Schädigungen an Pflanzen auf, vermuten manche eine Fremdeinwirkung. Häufig wird der Nachbar verdächtigt, der ja schon „immer“ etwas gegen die Bäume, Sträucher oder Hecke hatte. Bevor diesem schwer wiegenden Delikt vorschnell nachgegangen wird, sollten vorher alle anderen potenziellen Schadursachen in bedacht und abgeklärt werden.Bleibt es bei dem Verdacht der „Fremdeinwirkung“, die sich meist auf eine vermutete Vergiftung der Pflanzen mit einem Pflanzenschutzmittel (Herbizid) reduziert, ist es meist schwierig, dies auch nachzuweisen. Hierzu bedarf es einiger Erläuterungen.
Wer nun doch in eine teure Analyse investiert hat, um den Nachbarn vor Gericht dingfest machen zu können, wird trotzdem enttäuscht werden. Mit dem Schreiben des Labors („hohe Gehalte an Wirkstoff XY konnten im Boden nachgewiesen werden“) lässt sich, in Verbindung mit anderen Verdachtsmomenten, gegenüber dem Nachbarn sicherlich eine Anzeige formulieren. Auch kann es möglicherweise als Folge zu einer Hausdurchsuchung kommen. Nur der vermeintliche Fund einer zum Befund passenden Herbizidflasche hilft meist wenig. Warum? Weil alle anderen Nachbarn in der Straße auch einen Garten und auch meist eine entsprechende Flasche im Giftschrank stehen haben. Eine beweisbare Belastung ist somit meist nicht gegeben. Eindeutig ist der Fall nur, wenn der Nachbar praktisch in flagranti erwischt wird.
Die juristischen Folgen für eine vorsätzliche Pflanzenvergiftung sind vielschichtig. Ist der Tatbestand einer Sachbeschädigung nachgewiesen, kann die Tat strafrechtlich verfolgt werden. Auch greift aufgrund des nicht zweckgebundenen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln das Pflanzenschutzgesetz mit seinen Bußgeldvorschriften.
Wir können in unserem Labor aufgrund der geschilderten Umstände keine Pflanzenschutzmittelrückstände nachweisen.
Wir können lediglich an Schadbildern, die Sie uns zur Verfügung stellen, den Verdacht auf einen Pestizideinsatz untermauern oder nicht.
Anhand unserer Bodenanalysen kann man lediglich feststellen, ob eine Belastung durch Streusalz, eine Säure oder Lauge vorliegt.
Über eine Mikroskopie können wir auch verschiedene Pflanzenkrankheiten feststellen.
Nach unseren Erfahrungen stellt sich in den allermeisten Fällen heraus, dass es sich um eine akute Pflanzenkrankheit handelt und der Nachbar völlig unschuldig ist.
Suchen Sie nach einer diplomatischen Lösung. Die Alternative ist teuer und meistens erfolglos.
Ein japanisches Sprichwort sagt: Fluche einem Nachbarn, und du gräbst zwei Gräber.